Anträge Gemeinderat

2022-06 Umbenennung Von-Halt-Straße

Im Juni 2022 beantragten wir die Umbenennung der Von-Halt-Straße und eine Einrichtung einer Expert*innenkommission zur Untersuchung historisch belasteter Namen.

Wir beantragten die Umbenennung der Von-Halt-Straße mit der Auswahl eines neuen Namens einer nicht durch Engagement für den Nationalsozialismus belasteten Person.
Des Weiteren beantragt die SPD-Fraktion die Einrichtung einer Expert*innenkommission zur Untersuchung historisch belasteter Straßennamen in der Gemeinde Neufahrn. Die Kommission könnte beispielsweise aus einem Mitglied des Heimat- und Geschichtsvereins Neufahrn sowie historisch interessierten Mitgliedern der Gemeinderatsfraktionen und einer/einem Mitarbeiter*in der Verwaltung sowie des 1. Bürgermeisters zusammengesetzt sein.


Unser Antrag zur direkten Umbenennung der Von-Halt-Straße wurde mit 10:13 Stimmen abgelehnt. Unserem Antrag auf Einrichtung einer Expert*innenkommission wurde dagegen mehrheitlich zugestimmt.

Die neu gegründete Expert*innenkommission mit unserem Gemeinderat Maximilian Heumann als Vorsitzenden empfahl im Mai 2023, dass die Von-Halt-Straße und der Konrad-Lorenz-Weg umbenannt wird.
Die Umbenennung der Von-Halt-Straße wurde mit 15:8 Stimmen im Gemeinderat beschlossen.
Die Umbenennung des Konrad-Lorenz-Wegs wurde mit 12:11 Stimmen im Gemeinderat beschlossen.

Hier gelangen Sie zum vollständigen Antrag

Hier gelangen Sie zur PIN-Ausgabe mit den Details zur Straßenumbenennung (Seite 3)


 

2022-07 Photovoltaik über Parkflächen

Im Juli 2022 beantragten wir die Prüfung zur Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen auf gemeindlichen KFZ-Stellplätzen.

Für die Bevölkerung wird Nachhaltigkeit immer wichtiger.
Um weitere Flächen für Solarmodule zu gewinnen, beantragt die SPD-Fraktion – in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Rote Umweltpolitik für Neufahrn“ – die Prüfung von Photovoltaiküberdachungen auf Kfz-Stellplätzen im Besitz der Gemeinde Neufahrn. Größere Stellplatzanlagen, wie beispielsweise der P+R Platz südlich der Bahnlinie, die Parkanlagen am Auweg sowie der Parkplatz am Galgenbachweg, sollen vorrangig untersucht werden.
Es ist selbstverständlich darauf zu achten, dass bestehendes Grün nach Möglichkeit erhalten bleiben soll und nicht durch die mögliche Errichtung einer PV-Solarüberdachung weichen muss.

Unser Antrag wurde im August 2022 einstimmig im Gemeinderat beschlossen.

Antrag PV-Überdachung zum Download


 

2022-02 Barrierefreiheit

Im Februar 2022 beantragten wir die dauerhafte Berücksichtigung von Barrierefreiheit im Straßenbau.

Für Menschen, die in ihrer Mobilität nicht oder nur wenig eingeschränkt sind, mag hier kein Handlungsbedarf gesehen werden. Jedoch erfordert für einen Teil der Bürger*innen nahezu jeder Gang vor die Tür eine erhebliche Planung, da momentan im Gemeindegebiet noch eine viel zu große Zahl von Bordsteinen unzureichend oder überhaupt nicht abgesenkt ist.

Wir dürfen uns daher nicht mit einmaligen Maßnahmen zufriedengeben. Als Gemeinde sollten wir dauerhaft Mittel zur Erhöhung der Barrierefreiheit bereitstellen. [...]


Unser Antrag wurde im Mai 2022 einstimmig im Gemeinderat beschlossen.

Antrag Erhöhung der Barrierefreiheit zum Download


 

2022-02 Naturkindergarten

Im Februar 2022 beantragten wir die Prüfung auf eine Errichtung eines Naturkindergartens im Neufahrner Gemeindegebiet.

Die Kinderbetreuung in der Gemeinde zeichnet sich durch hohe Qualität aus und mit dem vorliegenden Antrag können die Angebote weiter ausgebaut werden.
Bei dieser Art Kinderbetreuung handelt sich um einen Kindergarten ohne Tür und Wände als Gegengewicht zu unserer heutigen Lebenssituation, die geprägt ist von durchorganisierten Abläufen, in der eigene Gestaltungsmöglichkeiten geringer werden. Die Kinder befinden sich täglich in der Natur, zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter, und die Natur bietet einen optimalen Lern- und Erfahrungsraum. [...]


Unser Antrag wurde im März 2022 einstimmig im Gemeinderat beschlossen.

Antrag Naturkindergarten zum Download


 

2021-06 Kultursozialticket

Im Juni 2021 beantragten wir die Einführung eines Kultursozialtickets.

Dies soll bedürftigen Neufahrnerinnen und Neufahrnern die Möglichkeit eröffnen, am kulturellen Geschehen der Gemeinde teilzuhaben.

Unsere Vorstellung: Inhaber des Landkreispasses können unter Vorlage des Personalausweises an der Abendkasse der gemeindlichen Kulturveranstaltungen eine Eintrittskarte zum Preis für zehn Prozent des normalen Preises der Eintrittskarte erstehen. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle werden durch den gemeindlichen Kulturetat abgedeckt, so dass für die Gagen der Künstler keine finanziellen Defizite entstehen.


Unser Antrag wurde im Juli 2021 einstimmig im Gemeinderat beschlossen.

Antrag Kultursozialticket zum Download


 

2021-06 Schließfachschrank

Im Juni 2021 stellten wir einen Antrag auf Anschaffung eines Schließfachschranks mit E-Ladestation am Neufahrner Marktplatz.

 


Will man sein Fahrrad im Gemeindegebiet abstellen und abschließen, müssen Fahrradhelm, - taschen und alles was sonst transportiert worden ist, immer mitgenommen werden, um Diebstahl zu vermeiden. Die Schließfächer bieten nicht nur Stauraum zur sicheren Aufbewahrung von Gepäck, sondern durch ihre Ausstattung mit jeweils einer Steckdose auch eine Ladefunktion für E-Bikes, Pedelecs, aber auch für alle anderen elektronischen Geräte. Die Schließfächer sollen mit Münzpfand betrieben werden können und allen kostenlos zur Verfügung stehen.


Unser Antrag wurde im September 2021 mit 12:14 Stimmen abgelehnt.

 

Antrag Schließfachschrank mit Ladefunktion zum Download


 

2021-06 Hybridsitzungen

Im Juni 2021 stellten wir im Rahmen der Corona-Ausnahmesituation einen Antrag auf Hybridsitzungen im Alltag. Da die Gemeindeverwaltung zeitgleich eine Beschlussvorlage erstellt hat, haben wir diesen wieder zurückgezogen.


Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde letztlich mit 9:17 Stimmen im Gemeinderat abgelehnt.

Zurückgezogener Antrag Hybridsitzungen zum Download


 

2020-10 BürgerInnen-App

Im Oktober 2020 stellten wir einen Antrag für eine BürgerInnen-App.

Diese soll das bereits bestehende Online-Angebot der Gemeinde erweitern und sowohl als Melde-App (bei Anliegen der Bürger*innen, Gefahrenstellen oder Störungen) wie auch als Info-Portal (z.B. Öffnungszeiten des Wertstoffhofs, Telefonnummern aller Betreuungseinrichtungen, wichtige Corona-Meldungen, Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen etc.) fungieren. Die App soll für die gängigen Betriebssysteme (iOS & Android) nutzbar sein, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, schnell und unkompliziert mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen zu können.
 

Unser Antrag wurde mit im April 2021 mit 29:2 Stimmen im Gemeinderat beschlossen. Eine Umsetzung ist im Rahmen der bereits bestehenden Bayern-App angedacht.

Antrag Bürger*Innen-App zum Download


 

3. Startbahn

Liebe Genossinnen und Genossen in der bayerischen SPD-Landtagsfraktion, im Laufe des Jahres 2011 steht in der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag eine Entscheidung über die Hal-tung der Fraktion zur geplanten 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen an. In einem Informations- und Argumentationspapier vom Januar 2011 haben wir euch bereits mit Hintergründen und unseren Einschätzungen und Argumenten..... weiterlesen


 

Klimavorbehalt für alle Maßnahmen in der Gemeinde

Der SPD-Arbeitskreis „Rote Umweltpolitik für Neufahrn“ beantragt, dass folgender Beschlussvorschlag im Gemeinderat diskutiert und zur Abstimmung gestellt wird:

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Neufahrn:

  • erklärt den Klimavorbehalt (landläufig auch als „Klimanotstand“ bezeichnet; nach der Definition des Weltklimarats (IPCC) climate emergency) und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

  • Erkennt an, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius – dem sogenannten point of no return – zu begrenzen.

In Folge beschließt der Gemeinderat:

Die Gemeinde Neufahrn

  • berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Insbesondere wird bei jedem neuen Bauleitverfahren von Beginn an das Umweltamt mit einbezogen, um zu gewährleisten, dass die Grundlagen für eine möglichst CO2-freie Energieversorgung, für eine Reduktion der Emissionen und für ein nachhaltiges Bauen geschaffen werden.

  • stellt fest, dass die in der Gemeinde gesetzten Klimamaßnahmen überprüft werden sollen und festgestellt werden soll, wie diese in Zukunft zur Erreichung der Klimaziele tatsächlich relevant beitragen können. Gegebenenfalls sollen durch die Verwaltung die Maßnahmen weiter konkretisiert werden.

  • prüft, wie frühzeitige Investitionen in den Klimaschutz langfristig zu einer wirtschaftlich verträglichen Klimaneutralität führen können (zB. Geothermie, Gebäudedämmung)

  • setzt sich bei den übergeordneten Ebenen (insbesondere Bund und Land) dafür ein, dass unsinnige und unnötige Bestimmungen (z.B.: 10H-Abstandsregelung für Windräder), die dringend notwendige Klimaschutzmaßnahmen behindern, umgehend abgeschafft werden, und dass Rahmenbedingungen definiert werden, die den Ausbau erneuerbarer Energien und die Umstellung auf ein CO2-neutrales Wirtschaften deutlich beschleunigen.

  • fordert den Bürgermeister auf, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit alle sechs Monate über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.

  • beschließt, dass die Gemeinde Neufahrn bei Klima-Bündnis e.V. einen Antrag auf Mitgliedschaft stellt und sich damit verpflichtet, die Grundsätze und Ziele des Vereins gemäß seiner Satzung und Resolutionen umzusetzen und anzuerkennen, dass Kommunen die „treibende Kraft für Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ sind. In Bayern sind bereits 91 Kommunen Mitglied der Klima-Bündnis e.V., darunter z.B. Unterschleißheim, Traunstein oder Herrsching am Ammersee.

Begründung:

„Die Städte, die jetzt bereits den Klimanotstand ausgerufen haben, verbinden dies mit dem eigenen Anspruch, die eigenen Aktivitäten für den Klimaschutz zu erhöhen, mehr Energie zu sparen, mehr erneuerbare Energien einzusetzen und die Verkehrswende mit mehr Mut voranzutreiben.“
(Zitat: Energiekommune 6/19).

Seit Bekanntwerden der Nichterreichung der selbst gesteckten Klimaschutzziele in der EU und in Deutschland haben die Proteste, auch in Bayern, für mehr Klimaschutz zugenommen. Die Fridays-for-Future-Bewegung hat sich auch im Landkreis Freising gebildet und für die deutliche Intensivierung der Klimaschutzanstrengungen demonstriert.

Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die globale Durchschnittstemperatur ist gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter schon heute um 1 Grad Celsius gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 280 ppm auf über 410 ppm angestiegen ist. Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren.

Der Klimawandel ist nicht nur ein Umweltproblem: Er ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Gesundheits-und Artenschutzproblem und eine Gefahr für den Frieden. Bei einem weiteren deutlichen Anstieg der Durchschnittstemperatur werden einige Regionen der Erde unbewohnbar. Dies würde dramatische Flüchtlingsbewegungen auslösen.

Wissenschaftler*innen warnen immer dringlicher: Das Zeitfenster, das uns noch bleibt, um unsere Lebensgrundlage auf Dauer zu sichern, schließt sich rasant. Das Tempo, das momentan beim Klimaschutz an den Tag gelegt wird, reicht bei weitem nicht aus, um unseren jüngsten Mitbürger*innen eine sichere Zukunftsperspektive zu bieten.

Im Sinne der Generationengerechtigkeit ist es deshalb zwingend erforderlich, schnellstmöglich große Emissionsreduktionen zu erreichen, bereits angehäufte Versäumnisse aufzuholen und kommenden Generationen ihre Handlungsspielräume zu bewahren.

Die Gemeinde muss im starken Schulterschluss mit dem Landkreis und mit einer verbindlichen Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen alles dafür tun, um das Ziel einer 100 Prozent regenerativen Energieversorgung zu einem Ziel ALLER zu machen und bis 2030 auch umzusetzen.

 

Der Gemeinderat hat den Antrag in der Sitzung im Dezember 2019 abgelehnt (3 Ja- zu 19 Nein-Stimmen) 


 

Bepflanzung der Dachterrasse des Rathauses

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heilmeier,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Neufahrner  Gemeinderates,

 

Die SPD-Fraktion stellt den folgenden Antrag:

Die Verwaltung möge prüfen, wie die Dachterrasse im zweiten Stock des Rathauses insektenfreundlich angelegt werden kann. Dies kann und sollte unserer Ansicht nach ohne großen Aufwand bzw. hohe Kosten durchgeführt werden, zum Beispiel durch Pflanztröge an den Seiten. Diese sollen dann bienenfreundlich bepflanzt werden, beispielsweise mit  Mehlsalbei, Zinnien oder ähnlichem.

Weiterhin soll geprüft werden, ob es auch bei uns möglich ist, auf der Dachterrasse ein Bienenvolk anzusiedeln, wie es Eching in Zusammenarbeit mit dem Bienenzuchtverein Massenhausen für das Ausweichquartier des Rathauses im Gewerbegebiet  gerade initiiert hat.

 

Begründung:

Die Dachterrasse wird lediglich als Durchgang zum Lager und für den Aufenthalt von Mitarbeitern in Pausen genutzt.  Eine insektenfreundliche Bepflanzung steht dem auch künftig nicht im Wege und wäre eine ökologisch sinnvolle Nutzung. Würde der Platz anderweitig benötigt, können Pflanztröge jederzeit wieder abgebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Frommhold-Buhl
- Fraktionsvorsitzende -

Unser Antrag wurde außerhalb des Gemeinderats umgesetzt und auf dem Rathausdach findet sich mittlerweile eine vergleichsweise üppige insektenfreundliche Bepflanzung.


 

Tempo 30 in der Bahnhofstraße

Neufahrn, den 2. März 2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heilmeier,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Neufahrner Gemeinderats,

Die SPD-Fraktion stellt den folgenden Antrag:
Die Verwaltung möge prüfen, ob in der gesamten Bahnhofstraße eine streckenbezogene Temporeduzierung auf Tempo 30 möglich ist.

Begründung:
Seit vielen Jahren häufen sich die Klagen vor allem von Radfahrer/innen, die sich auf der Bahnhofstraße bedrängt und als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer nicht mehr sicher fühlen. Diese Klagen kommen keinesfalls ausschließlich von älteren Verkehrsteilnehmer/innen.

In einer Verkehrserhebung, Stichtag 26. April 2018, wurden in der Zeit von 6 Uhr morgens bis
20 Uhr abends insgesamt (in beide Richtungen) 6890 Fahrzeuge gezählt. Davon 6203 PKW, 436 Lieferfahrzeuge und 251 LKW. Gleichzeitig wurden auf der Bahnhofstraße je nach Straßenabschnitt zwischen 520 und 705 Radfahrer/innen gezählt innerhalb von 24 Stunden.

Eine geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer ist die Temporeduzierung. Untersuchungen zeigen, dass
1. wegen der kürzeren Brems- und Anhaltewege bei Tempo 30 die Unfallgefahr signifikant sinkt,
2. Autofahrer in Tempo 30-Straßen wegen der besseren Wahrnehmung wesentlich häufiger ihre Geschwindigkeit verringern, wenn sie Kinder am Gehweg sehen, als bei Tempo 50,
3. die durch Tempo 30 erreichte Unfallrisikominderung am stärksten für Fußgänger, Radfahrer, Kinder und ältere Verkehrsteilnehmer ist.

Mit Tempo 30 wird die Fahrtzeit nur um wenige Sekunden länger. Auf einer Strecke von 500 Metern innerhalb einer Tempo-30-Strecke liegt der Zeitverlust bei maximal fünf bis zehn Sekunden im Vergleich zu Tempo 50.

Der VCD (Verkehrsclub Deutschland) dazu:
Sicherheitserfordernisse können vor allem auf Straßen in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf geltend gemacht werden. Werden beispielsweise in einer Straße Radverkehrsanlagen als notwendig erachtet, sind aber aufgrund des beschränkten Platzangebots (oft auch, weil Parkplätze nicht entfallen sollen) nicht oder nicht in den erforderlichen Maßen zu verwirklichen, kann – mit gleichen Argumenten – zum Schutz der Radfahrer/-innen die Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit geboten sein.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, auf der gesamten Bahnhofstraße streckenbezogenes Tempo 30 einzurichten.


Beate Frommhold-Buhl für die SPD-Fraktion

Unser Antrag wurde angenommen und die Bahnhofstraße erfreut sich einer rad- und fußgängerfreundlichen Tempo30-Zone.


 

Einführung eines Bürgerhaushalts als Beteiligungsinstrument

Die SPD-Fraktion stellt den folgenden Antrag:

 

Der Gemeinderat möge beschließen, für den Haushalt 2019 erstmalig einen Bürgerhaushalt als Beteiligungsinstrument für Neufahrner Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 30 000 Euro einzurichten.

Wir regen an, uns am „Echinger Modell“ zu orientieren. Dort wurde die Einrichtung eines Bürgerhaushalts kürzlich einstimmig beschlossen.

Die bereitgestellten Mittel sollen vorrangig für Investitionsmaßnahmen bereitgestellt werden.

Nicht förderfähig im Rahmen des Bürgerhaushalts sind zum Beispiel Maßnahmen aus dem Bereich gemeindlicher Pflichtausgaben, Maßnahmen, deren Umsetzung bereits an anderer Stelle im Haushalt vorgesehen ist oder Vorschläge, deren Umsetzung nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt. Einzelprojekte sollen in der Regel nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbudgets ausmachen.

Das Vorschlagsrecht haben ausschließlich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neufahrn.

Jede/r darf maximal drei Vorschläge einbringen.

Auf der Homepage der Gemeinde werden Vorschlagsformulare eingestellt.

Die eingegangenen Vorschläge werden zunächst von der Verwaltung vorberaten, anschließend werden die Ideen öffentlich vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisse der öffentlichen Diskussion werden dann im Gemeinderat beraten, der Gemeinderat beschließt, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

 

Begründung:

Uns ist bewusst, dass Einrichtung und Betreuung eines Bürgerhaushalts einen zeitlichen Mehraufwand innerhalb der Verwaltung bedeutet. Mit der Einführung eines Bürgerhaushaltes soll aber ein Schritt in Richtung Bürgerbeteiligung vollzogen werden. Er schafft Transparenz über die Verwendung öffentlicher Mittel und kann das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Haushaltsgestaltung und aktiver Mitwirkung wecken.

Bürgerwissen und -ideen sind eine wertvolle Ergänzung zu den Fachkenntnissen der Verwaltung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2019 einen Bürgerhaushalt in Höhe von 30.000 Euro einzurichten.

 

Beate Frommhold-Buhl, Sprecherin der SPD-Fraktion Neufahrn, den 6. Juli 2018

 

Der Antrag wurde mehrheitlich beschlossen und es gab bereits mehrere Runden für diese Art der Bürgerbeteiligung.


 

Antrag zur Nachbarschaftshilfe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heilmeier,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,

 

mit Schreiben vom 9. Dezember 2015 teilte das Landratsamt Freising der Nachbarschaftshilfe Neufahrn mit, dass ihr Antrag auf Nutzungsänderung der Räume für Kleinkinderbetreuung („Kinderpark“) im Lohweg 25 abgelehnt wird. Die Begründung: Fehlende Rettungswege,  Zugang durch den Küchenbereich, dadurch mögliche Kontamination der Speisen. Das Landratsamt bittet um Rückmeldung wegen des weiteren Verfahrens nach dieser Ablehnung.

Im Kinderpark der Nachbarschaftshilfe werden zurzeit zwei Gruppen mit je 11 Kindern betreut, und der Kinderpark ist nicht nur ein wichtiges Standbein der Nachbarschaftshilfe, sondern auch ein wichtiger Baustein der Kleinkinderbetreuung in unserer Gemeinde.

Die Nachbarschaftshilfe hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Art der Nutzung im 1. Stock baurechtlich nie genehmigt wurde und dass dies haftungsrechtliche Konsequenzen hat.

Zur Erinnerung: Die Räume im Erdgeschoss Lohweg 25 waren ursprünglich im Jahr2006 für den Kinderpark ausgebaut worden, der Kinderpark hat diese Räume dann auch ein Jahr genutzt, bis er der Krippe weichen musste.

 

Im Juli 2013 fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss: „Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Errichtung einer Großtagespflegestelle in dem Gebäude am Lohweg 25 als qualitätssteigernde Maßnahme und zum Ausbau der Tagespflege in Neufahrn zuzustimmen“.

In diesen Räumen ist allerdings seit Jahren eine Krippe untergebracht. Die Ausführung dieses Beschlusses hängt deshalb davon ab, neue Räume für die Krippe zu finden.

Eine Zusammenführung von Kinderpark und dem angestrebten Großtagespflegestützpunkt in den Erdgeschossräumen der Krippe erscheint  aus zwei Gründen sehr sinnvoll: 1. Weil für den Kinderpark eine alternative Unterbringung gefunden werden muss (die das Landratsamt auch einfordert). 2. Weil wir so unseren Beschluss auch umsetzen können.

Hinzuzufügen ist, dass Plätze bei Tagesmüttern den Krippenplätzen gleichgestellt sind, somit eine Entlastung der Gemeinde beim Erstellen von Krippenplätzen bedeuten. Tagesmütter sind weiterhin ein unterstützenswertes Angebot für Eltern bei der Wahl einer Betreuung ihrer Kinder.

 

Die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler und der CSU beantragen deshalb, der Gemeinderat möge beschließen:

 

  • Bei der Planung des neuen Kinderhauses im Neufahrner Süden soll geprüft werden, ob ein Umzug der Krippe am Lohweg 25 ermöglicht werden kann, damit sowohl der Kinderpark der Nachbarschaftshilfe ins Erdgeschoss am Lohweg einziehen, als auch der Großtagespflegestützpunkt dort eingerichtet werden kann.

 

  • Es soll weiterhin geprüft und dargelegt werden, ob es andere Alternativen für eine genehmigungsfähige Unterbringung des Kinderparks und für einen Großtagespflegestützpunkt gibt.

 

  • Im Gespräch mit der Nachbarschaftshilfe soll überlegt werden, ob eines der beiden von der Nachbarschaftshilfe genutzten Büros dann aufgegeben wird und somit der Gemeinde wieder zum Verkauf oder zur Vermietung zu Verfügung steht.

 

  • Zusätzlich zur Förderung nach FAG gibt es ein Sonderprogramm  zur Kinderbetreuungsfinanzierung für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, bei dem die Höhe der Förderung bei 9 800 Euro je förderfähigem Betreuungsplatz liegt. Förderanträge hierfür sind bis 31. Dezember 2016 zu stellen, die Investitionen sind bis spätestens 31. Dezember 2017 abzuschließen. Es ist zu prüfen, ob wir diese Förderung zusätzlich in Anspruch nehmen können.

 

 

Die Fraktionssprecher der obengenannten Fraktionen

 

Beate Frommhold-Buhl  –  Josef Eschlwech  –  Burghard Rübenthal

 

Geprüft werden jetzt die Standorte im Süden und am Keltenweg.


 

Mietpreisbremse und Mietspiegel

Die SPD-Fraktion beantragt hiermit, der Gemeinderat möge beschließen, dass die Gemeinde Neufahrn einen Antrag an die Bayerische Staatsregierung stellt, die Gemeinde Neufahrn auch für die vom Deutschen Bundestag zu  eschließende erweiterte Mietpreisbremse als Gebiet mit nachgewiesenem angespannten Wohnungsmarkt anzuerkennen und in die entsprechende Rechtsverordnung aufzunehmen.

Mit der Mietpreisbremse und der Reform des Maklerrechts werden von der Bundesregierung zwei Eckpfeiler für den Erhalt bezahlbarer Mieten nun umgesetzt. Die Mietpreisbremse soll die Mieten für Wohnungen in Ballungsräumen dämpfen und vor allem die Wohnungen für Familien bezahlbar machen.

Seit dem 1. Mai 2013 können zwar die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten die so genannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken. (Gilt bereits in Neufahrn). Diese Kappungsgrenze gilt aber nicht beim Vertragsschluss für Wiedervermietungen. Sie regelt auch nur, in welcher Geschwindigkeit eine Miete, vor allem in sehr alten Mietverträgen, bis auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf. Für die Wiedervermietung einer frei gewordenen Wohnung hilft das nicht weiter.
Die „erweiterte Mietpreisbremse“, die in 2015 in Kraft treten soll, bedeutet:
Künftig soll die Miete bei Neuvermietungen nur noch um zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen dürfen. Erstvermietungen neu gebauter Wohnungen sollen davon aber ausgenommen werden, um den Wohnungsbau nicht zu gefährden. Bisher können Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wiedervermietung ihrer Wohnung den Preis praktisch frei festlegen. Dies führt im Ballungsraum München zu teilweise dramatischen Preissprüngen.

Die Mietpreisbremse soll vor allem in „angespannten Wohnungsmärkten“ eingeführt werden. Festlegt wird dies von den jeweiligen Bundesländern in einer Rechtsverordnung. Deshalb ist jetzt auch die Gemeinde Neufahrn gefragt: Damit die Mietpreisbremse in Neufahrn greift, muss die Bayerische Staatsregierung in der neuen Rechtsverordnung auch die Gemeinde Neufahrn als Gebiet mit nachgewiesenem angespannten Wohnungsmärkten anerkennen. Wenn dies nicht gelingt, greift auch die Mietpreisbremse nicht und die Mieten steigen weiter ungezügelt. Wie Innenstaatssekretär Gerhard Eck in einem Beitrag der Bayerischen Staatszeitung bereits am 21.3.2014 ausführt, sind die Arbeiten zur Ausweisung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt noch am Anfang. Deshalb ist es jetzt dringend notwendig, die auch in der Gemeinde Neufahrn und im Landkreis Freising angespannte Situation am Mietmarkt zu verdeutlichen und die Einführung der Mietpreisbremse einzufordern.


 

Antrag auf Änderung der Plakatierungsordnung

Anlässlich der Wahlen der vergangenen Monate musste leider festgestellt werden, dass es zunehmend zu einer „Überplakatierung“ auf dem Gemeindegebiet kommt. Pro Partei/Gruppierung dürfen bisher pro Wahl 40 Plakatständer aufgestellt werden. § 5: „Den politischen Parteien und Wählergruppen wird gestattet, sechs Wochen vor und eine Woche nach Wahlen, Volksbegehren und Abstimmungen höchstens 40 bewegliche
Plakatständer der Größe DIN A1 aufzustellen.“

Für die ortsansässigen Parteien/Gruppierungen macht das alleine schon 280 Plakatständer für eine Wahl aus, bei drei Wahlen wie Gemeinderat, Bürgermeister und Kreistag sogar insgesamt 840. Hinzu kommen aber je nach Wahl Plakate weitere Parteien hinzu, plakatiert wurde zum Beispiel auch von der Freisinger Mitte, Bayernpartei, Die Linke, AfD. Dies führt dazu, dass kein Baum/Pfosten in guter Lage unplakatiert bleibt, was teilweise immer wieder zu Sichtbehinderungen führt. Ebenso wichtig ist aber auch das Ortsbild, das unserer Ansicht nach mindestens sieben Wochen lang erheblich verschandelt wird.

Wir beantragen deshalb eine Änderung der Plakatierungsverordnung in Anlehnung an die der Nachbargemeinde Hallbergmoos: Dort werden den Parteien/Gruppierungen sechs Wochen vor bis eine Woche nach der Wahl Plakatierungstafeln zur Verfügung gestellt, auf denen ihnen pro Wahl je ein Feld genehmigt wird. Weiterhin heißt es dort: „Den politischen Parteien und Wählergruppen wird zusätzlich gestattet, sechs Wochen vor und eine Woche nach Wahlen, Volksbegehren und Abstimmungen höchstens vier bewegliche Wahlplakatständer DIN A 1 pro Wahl, an der eine politische Partei oder Wählergruppe beteiligt ist aufzustellen…“.

Wir beantragen: Das Aufstellen von 3 Plakatierungstafeln für Wahlen in Neufahrn. Standorte für Neufahrner Plakatierungstafeln können beispielsweise sein: Bahnhof, Gumberger-Kreuzung und Marktplatz (beim Schachbrett).
Zusätzlich soll den Parteien gestattet sein, je sechs Wochen vor und eine Woche nach Wahlen im Hauptort 5 eigene Ständer = 5 Plakate pro Wahl aufzustellen oder anzubringen (maximal DIN A 1). Für die Dörfer soll gelten: Je ein Plakatständer/Plakat der Parteien pro Wahl (maximal DIN A 1).
Diese eigenen Plakatständer im Hauptort und in den Dörfern müssen während des Plakatierungszeitraums vor Wahlen auch für Veranstaltungen verwendet werden. Entsprechend diesen Vorgaben soll die Plakatierungsverordnung der Gemeinde geändert werden.

 

Beate Frommhold-Buhl
Sprecherin der SPD-Fraktion
Neufahrn, den 12. Juni 2014


 

Zweiter Antrag zur Umgestaltung des Christkindlmarktes

Im September 2014 hatte die SPD-Fraktion beantragt, eine andere als die bis dahin übliche Aufstellung der Stände beim Christkindlmarkt zu wählen.

Unser Anliegen war ein Drehen der Stände. Wir schrieben damals:

„Statt mit der Rückseite zum Innenbereich des Platzes zu stehen werden die Stände umgedreht,  das heißt, die Öffnungen der Stände zeigen zum Inneren des Marktplatzes.

Bisher werden die Stände mit der Rückseite zur Mitte des Marktplatzes aufgestellt, so dass Besucher die Stände als Aneinanderreihung wahrnehmen. Die Besucher gehen lediglich die Reihen ab, Sichtkontakt zu den anderen Ständen und Besuchern besteht nur sehr eingeschränkt.  Eine Öffnung der Stände nach innen fördert die Kommunikation und vermittelt einen Hofcharakter, der bei vielen Christkindlmärkten selbstverständlich ist und dort auch gut angenommen wird (siehe auch der Mintrachinger Christkindlmarkt).“.

 

Beschlossen wurde dann die Variante 4, die sogenannte Insellösung mit Höfen.

Diese Höfe wurden in dieser gedachten Form allerdings nicht erstellt, sondern es entstanden sich gegenüberstehende Reihen, die dann durchaus eine Art Hofcharakter erzeugten, allerdings nur für die Stände, die in Nord-Süd-Richtung aufgebaut waren. Die Stände, die in Ost-West-Richtung an den Außenseiten des Marktplatzes standen, waren mit der Öffnung nicht zum Hof gekehrt, sondern wieder wie früher nach außen. Somit gingen die Besucher wieder an Standreihen außen vorbei, genau das wollte die SPD-Fraktion aber mit ihrem Antrag auf Neuausrichtung abstellen.

Im Jahr 2016 zeigte sich dann auch sehr deutlich, dass die Besucher die Außenreihen  überwiegend nur „abgingen“, dann zog es die meisten in die Mitte, also dorthin, wo der Hofcharakter vorhanden war. In diesen Innenbereichen hielten sich viele gerne und länger auf, gefördert wurde dies noch dadurch, dass hier die Marktplatzschirme standen. Stände im Innenbereich in Nord-Süd-Richtung profitierten also gleich zweimal.

 

Die SPD-Fraktion beantragt deshalb, in 2017 weitere Bemühungen zu unternehmen, beim Christkindlmarkt einen Hofcharakter herzustellen. in dem auch die Stände am Rand einbezogen und nach innen gedreht werden.

Beate Frommhold-Buhl

Für die SPD-Fraktion, Neufahrn, den 27. Mai 2017  

 

Der Antrag wurde abgelehnt.            


                             

Antrag zur Umgestaltung des Christkindlmarkts

Die SPD-Fraktion beantragt, dass der diesjährige Christkindlmarkt als Test in einer veränderten Form durchgeführt wird. Statt mit der Rückseite zum Innenbereich des Platzes zu stehen werden die Stände umgedreht,  das heißt, die Öffnungen der Stände zeigen zum Inneren des Marktplatzes.

 

Bisher werden die Stände mit der Rückseite zur Mitte des Marktplatzes aufgestellt, so dass Besucher die Stände als Aneinanderreihung wahrnehmen. Die Besucher gehen lediglich die Reihen ab, Sichtkontakt zu den anderen Ständen und Besuchern besteht nur sehr eingeschränkt.  Eine Öffnung der Stände nach innen fördert die Kommunikation und vermittelt einen Hofcharakter, der bei vielen Christkindlmärkten selbstverständlich ist und dort auch gut angenommen wird (siehe auch der Mintrachinger Christkindlmarkt).

 

Ein Drehen der Stände zur Mitte wurde schon im November 2013 im Gemeinderat andiskutiert, gesagt wurde damals aber, dass der Zeitpunkt November für eine Veränderung des Christkindlmarktes zu spät sei, aber diese Stand-Anordnung, die eine andere Führung der Versorgungsleitungen (im Wesentlichen Stromkabel) nötig macht, für dieses Jahr überprüft werden könne.

Während des letzten Christkindlmarktes wurde dann von einem Neufahrner Bürger, Herrn Lothar Brück, eine Befragung durchgeführt. Von insgesamt 124 Befragten, davon 22 Standbetreiber, waren 123 für eine Drehung der Stände nach innen. (88 Prozent der Befragten sprachen sich außerdem gegen eine Kombination von Christkindlmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag aus.)

 

Bei einer Drehung der Stände ist zu berücksichtigen, dass der Weihnachtsbasar der evangelischen Kirche und die lebende Krippe nicht außerhalb des „Hofes“ liegen, sondern in die Aufstellung der Stände eingebunden werden, die demzufolge im Westen beginnen muss.

 

Der Antrag wurde angenommen.

 

Beate Frommhold-Buhl für die SPD-Fraktion

Neufahrn, den 1. September 2014


 

Antrag zur Entwicklung eines Leitbilds

Nach einer ganztägigen Vorstellung des Themas „Leitbildentwicklung“ während der Gemeinderatsklausur ging den Fraktionen am 18. Januar 2012 das ausgearbeitete Konzept der KlimaKom e.G. mit Aufgabenstellung, Leistungsbausteinen und Verfahren zu. Deshalb setzen wir die Details als bekannt voraus und möchten lediglich das Ziel einer Leitbildentwicklung für Neufahrn nochmals auszugsweise darstellen.

„Ziel einer Gemeindekonzeption ist es, einen Handlungsrahmen mit strategischen Weichenstellungen für die Entwicklung der Gemeinde mit Zeithorizont 2030 zu erstellen. Erst wenn klar ist, wohin sich Neufahrn bei Freising entwickeln soll, kann zielorientiert und wirksam gearbeitet werden. Die Gemeindekonzeption schafft einen notwendigen gemeinsamen Orientierungsrahmen für zukünftige Entscheidungen. ……“

„Die Gemeindekonzeption soll unter breiter Beteiligung der Bürgerschaft sowie lokaler Expertinnen und Experten erarbeitet werden. Somit ist eine Gemeindekonzeption auch Ausdruck einer neuen politischen Kultur. Politische Steuerung erfolgt mittels des Leitbilds über Zielvereinbarungen in Partnerschaft mit der Bürgerschaft. Die mit der Bürgerschaft im Dialog entwickelten Ziele und Strategien stellen ein Handlungskonzept dar, das für alle politischen Entscheidungen eine Orientierungshilfe in den kommenden Jahren bildet. Es ist eine Richtschnur für zukünftiges politisches Handeln. Politische Konflikte können durch die Gemeindekonzeption minimiert werden. Der Gemeinderat behält in diesem Prozess selbstverständlich seine Entscheidungskompetenz. Die letztendliche Entscheidung über die Belange der Gemeinde liegt beim demokratisch legitimierten Gemeindeparlament.“

 

Als voraussichtlichen Zeitrahmen für die Leitbildentwicklung wurden mindestens 1, 5 Jahre geschätzt.

 

Die über den gesamten Leitbildentwicklungsprozess anfallenden Kosten von rund 54 000 € (plus eventuell weitere wie z. B. 6 000 € für Ortskernspaziergang und Handbuch, sowie anfallende Tagessätze für noch nicht einkalkulierte Besprechungen oder Präsentationen) können aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer finanziert werden. Sollten diese Mehreinnahmen nicht zur Verfügung stehen, könnten die anfallenden Kosten über eine Kreditaufnahme finanziert werden.

Abgelehnt mit 15:6


 

Gestaltung des Außenbereichs der Aussegnungshalle

Bei vielen Beerdigungen reichen die Sitzplätze in der Aussegnungshalle am Neufahrner Friedhof nicht aus. Die Trauergäste verfolgen dann im Außenbereich die Aussegnung. Für viele der Gäste ist es auch aus gesundheitlichen Gründen kaum zumutbar, dies über einen längeren Zeitraum im Stehen zu tun. Die SPD-Fraktion beantragt deshalb, vor dem Eingang in die Aussegnungshalle einige wetterfeste Sitzbänke aufzustellen. Beate Frommhold-Buhl für die SPD-Fraktion Neufahrn, den 9. September 2013

Vorschlagswesen in der Gemeinde Neufahrn

Der Gemeinderat möge beschließen: Neufahrner Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde sollen die Möglichkeit bekommen, Vorschläge einzureichen, die zur Verbesserung der Abläufe innerhalb der Verwaltung beitragen oder die der Einsparung von Haushaltsmitteln dienen.

  • Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen, ein Formular hierfür wird auf der Gemeinde- Homepage veröffentlicht.
  • Eine Jury, bestehend aus einem Mitglied des Personalrats, den 2. und 3. Bürgermeistern und den Amtsleitern der Gemeinde, entscheidet über eingehende Vorschläge.
  • Der 1. Bürgermeister hat ein Vetorecht, in diesem Fall wird der Vorschlag dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
  • Als Anreiz werden Prämien ausgesetzt, beispielsweise in Form einer Urkunde und Gutscheinen/Sachpreisen.
  • Bei praktikablen Einsparvorschlägen sollen zehn Prozent der jährlichen Einsparung als einmalige Zahlung ausgeschüttet werden.

Der Gemeinderat lehnte den Antrag ab.


 

Mobile Sozialarbeit von SPD- und Grünen-Fraktion

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 24. September 2012 mit der Gemeinde Eching eine Kooperation bei der Mobilen Sozialarbeit zu betreiben. Dafür solle eine gemeinsame Nutzung der für die Mobile Sozialarbeit zur Verfügung gestellten Container vereinbart werden. Der Gemeinderat möge beschließen: Beschluss1: Der Beschluss vom 24. September 2012 wird aufgehoben. Begründung: Obwohl die Gespräche mit der Gemeinde Eching bezüglich einer Kooperation mittlerweile seit fast einem Jahr laufen, wurde im Echinger Gemeinderat noch immer kein Beschluss über die Kooperation gefasst. Seitens der Antragsteller bestehen außerdem mittlerweile größte Zweifel, dass diese Kooperation für beide Gemeinden zufriedenstellend verlaufen kann. Beschluss 2: Der Gemeinderat nimmt eine zweite Stelle für Mobile Sozialarbeit in den Stellenplan auf. Die erforderlichen Mittel für eine zweite Stelle sind der Deckungsreserve für Personalkosten zu entnehmen. Begründung: Die Stelle der Mobilen Sozialarbeit wurde ursprünglich vorrangig für die aufsuchende Jugendarbeit geschaffen. Bereits im September letzten Jahres stellte die Verwaltung fest, dass „…eine personelle Verstärkung erforderlich ist“. Die angeführten Grunde hierfür waren: Obdachlosigkeit bzw. Betreuung obdachloser Personen gestalten sich sehr schwierig. Die Klientel der Obdachlosen nimmt zu und habe sich verändert, inzwischen seien viele sozialschwachen Familien von Obdachlosigkeit bedroht. Zunehmend sind Jugendliche und junge Erwachsene betroffen, sie benötigen eine besonders aufwändige Betreuungsarbeit. Problematisch und besonders betreuungsintensiv seien außerdem oft Familien aus osteuropäischen Ländern und die Betreuung von Suchtkranken und psychisch erkrankten Menschen (siehe Erläuterung der Verwaltung zur Gemeinderatsitzung vom 24. September 2012). Die beiden Tätigkeitsbereiche und Zielgruppen, aufsuchende Jugendsozialarbeit und Betreuung von obdachlos gewordenen Menschen unterscheiden sich sehr in der Art und Methodik der Arbeit. Zeitlich findet beides zu unterschiedlichen Zeiten statt. Während die aufsuchende Jugendarbeit nachmittags bis abends geschieht, muss die Arbeit für Obdachlose häufig am Vormittag geschehen (z.B. Gespräche mit Ämtern etc.). Es ist außerdem zu erwarten, dass die Zahl der wegen Obdachlosigkeit zu betreuenden Personen weiter zunimmt und damit die aufsuchende Jugendarbeit immer weiter in den Hintergrund gedrängt wird. Damit wäre eine erneute Zunahme der bekannten Problematiken zu erwarten. Sowohl die Betreuung der Obdachlosen als auch die aufsuchende Jugendarbeit sind in Neufahrn dringend zu gewährleisten. Das dafür nötige Arbeitspensum ist von einer Person nicht zu leisten. Eine zweite Stelle ist einzurichten.

Ergebnis des Beschlusses: Der Gemeinderat beschließt die Schaffung einer neuen Stelle zur Betreuung der Obdachlosen in Teilzeit, 20 Wochenstunden. Abstimmung: 20:5


 

Antrag zum Volksbegehren Studienbeiträge

Ausweitung der bürgerfreundlichen Eintragungszeiten während des Volksbegehrens „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, während der zweiwöchigen Eintragungsfrist des Volksbegehrens „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten während des Parteiverkehrs von Montag bis Freitag wenigstens dreimal in den Abendstunden und/oder an beiden Samstagen die Möglichkeit der Eintragung anzubieten. Weiterhin soll das Anbieten von zusätzlichen stationären Eintragungsräumen in den Dörfern geprüft werden. Begründung: Der Gesetzgeber verpflichtet die Kommunen in Art. 68, Absatz 2 des Bayerischen Landeswahlgesetzes, „ausreichend Gelegenheit“ zu bieten, damit sich jede stimmberechtigte Person beteiligen kann. Das ist vor allem durch Eintragszeiten über die üblichen Öffnungszeiten während des Parteiverkehrs hinaus sicherzustellen. Daher verweist das Gesetz ausdrücklich darauf, dass die Eintragungsstunden „so zu bestimmen“ seien, dass eine Eintragung möglich wird. Zusätzlich sind weitere Eintragungsräume vor Ort nötig, um die Wahrnehmung der demokratischen Abstimmungsrechte nicht mit zu hohen Hürden zu versehen. Gerade mobile Eintragungsräume, die in den Ausführungsbestimmungen des Staatsministerium des Inneren zu vergangenen Volkbegehren ausdrücklich erwähnt werden, können helfen, in sozialen Einrichtungen und in abgelegenen Wohnbereichen eine Eintragungsmöglichkeit anzubieten. Beate Frommhold-Buhl für die SPD-Fraktion

Es wurde einstimmig beschlossen, die Eintragungszeiten zu erweitern.


 

Inklusion (Grundschule am Fürholzer Weg)

Im Dezember 2008 haben Bundestag und Bundesrat das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" ratifiziert, somit ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Die Länder haben sich damit verpflichtet, die UN-Konvention umzusetzen. Dies ist eine große Herausforderung für die bayerische Politik. Gerade auch für das Bildungssystem, für das der Freistaat alleine zuständig ist, bedeutet die UN-Behindertenrechtskonvention erheblichen Reformbedarf. Eine zügige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist notwendig, weil die Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Im Ranking der Bundesländer bei der Integrationsquote von Menschen mit Behinderungen liegt Bayern im unteren Drittel. (Der Sozialverband Deutschland kritisiert, dass gerade Bayern bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erhebliche Defizite aufweist.) Neben Schulen mit einem speziellen Inklusionsprofil sollen kooperative Lernformen und die Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler künftig umgesetzt werden (siehe unter anderem das beigefügte Konzeptpapier des Bayerischen Kultusministeriums). Durch die Nähe zum Sonderpädagogischen Förderzentrum in Pulling bieten sich für Neufahrn zum Beispiel Kooperationsklassen an. Der Neubau einer Grundschule ist eine große Chance. Hierfür müssen aber bereits beim Bau die Voraussetzungen geschaffen werden, damit nicht spätere Kooperationen und die Aufnahme einzelner Schülerinnen und Schüler an den räumlichen Voraussetzungen scheitern. Es gibt bisher keinen vorgeschriebenen Katalog dieser räumlichen Voraussetzungen. Genannt wird jedoch vollständige Barrierefreiheit (mittlerweile natürlich eine Selbstverständlichkeit), wozu auch die Mobilität blinder Schulkinder gehört. Für einen erhöhten Förderbedarf müssen genügend Räume vorhanden sein (die man ja auch für Ganztagesunterricht benötigt), außerdem muss genügend Platz für Schulbegleiter und Sonderpädagogen vorhanden sein und natürlich für Rollstuhlschüler. Die SPD-Fraktion beantragt deshalb eine Darstellung durch Architekten und/oder Schulleitungen, in welcher Weise die Grundschule II in Neufahrn der neuen Gesetzeslage und den speziellen Anforderungen der Inklusion Rechnung trägt. Beate Frommhold-Buhl für die SPD-Fraktion Neufahrn, den 10. November 2012 Die Fragen der SPD-Fraktion wurden in der Gemeinderatssitzung am 19. November 2012 von den Architekten beantwortet.


 

Wirtschaftsförderung

Antrag der SPD-Fraktion zur „Wirtschaftsförderung für Neufahrn“ für die Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2011 Die SPD präsentiert ihre Vorstellung zum Thema „Wirtschaftsförderung für Neufahrn“ und beantragt, diese in die Diskussion zur Leitbildentwicklung für die Gemeinde Neufahrn b. Freising bei der Klausur am 04./05. 11. 2011 mit einfließen zu lassen. Download des Antrags

Wirtschaftsförderung Was brauchen wir in Neufahrn? Was wollen wir für Neufahrn? Wie kommen wir ans Ziel?

Ein Blick über die Gemeindegrenzen hinaus zeigt:

Wirtschaftlicher Erfolg kommt nicht von alleine.

Dahinter steht eine klare Linie, die vom Gemeinderat und den Bürgern vorgegeben wird, die dann professionell ausgearbeitet, vorangetrieben und verfolgt wird. Auf glückliche Zufälle darf man hoffen, mehr aber auch nicht.

Wirtschaft ist Chefsache aber: Wirtschaft braucht professionelle Förderung

Potentielle Kunden, Firmeninhaber auf Standortsuche, wollen umworben werden und suchen den Kontakt zum Bürgermeister. Den sollen sie haben. Doch vierteilen kann sich auch ein Bürgermeister nicht. Standortmarketing im Vorfeld, Suche, Vorarbeit, Betreuung muss ein anderer übernehmen. Derjenige, der alle Maßnahmen initiiert und koordiniert:

ein Wirtschaftsförderer.
Wirtschaftlich erfolgreiche Kommunen arbeiten seit vielen Jahren professionell an ihrem Auftreten.
  • Beispiel Hallbergmoos: Von der Moosgemeinde zum überregional anerkannten Wirtschaftsstandort mit 16,75 Millionen Euro Gewerbesteuer
  • Beispiel Mühldorf am Inn: Seit dem Beginn aktiver Wirtschaftsförderung stieg der Einzelhandelsumsatz um 100 %, die Gewerbesteuer verdoppelte sich.
Aufgaben einer professionellen Wirtschaftsförderung, in Zusammenarbeit mit Gemeinderat und Bürgern

Neufahrn ist eine 20 000 Einwohner-Gemeinde im sogenannten Speckgürtel Münchens. War’s das? Wen interessiert’s, den Vorteil haben andere auch. Wir hier haben unsere ganz eigenen Vorteile, aber die müssen wir vorzeigen. Und zwar deutlich. Überdeutlich!

Wirtschaftsförderung muss unsere Stärken herausarbeiten und darstellen. Der Standort Neufahrn ist der richtige, weil

zum Beispiel:

  • Neufahrn eine hervorragende Lage hat, z.B. Nähe zur Landeshauptstadt München, zur Bischofsstadt Freising, zum Flughafen, der Heide, den Isarauen…
  • Neufahrn eine hervorragende Verkehrsanbindung hat, z.B.: S-Bahn, UBahn-Nähe, A 9, A 92, B11, Flughafen…
  • Bildungsnetzwerk Neufahrn: Neufahrn ist Schulzentrum: 2 Grundschulen, Hauptschule, Gymnasium, Volkshochschule Nähe zu Realschulen, Fachoberschule und Berufsoberschule, TU Weihenstephan , Garching, München…
  • Sport und Freizeit für Groß und Klein: Mit Vereinen für fast alle Sportarten und vieles mehr, 7 Badeseen im Umfeld von 7 Kilometern, Naturschutzgebieten wie Garchinger Heide, Isarauen, Ampertal ...
  • Kultur in Neufahrn: Kabarett, Konzerte, Künstlergruppen, Kino, Ausstellungen…
  • Älter werden: Sozialstation, Pflegeheim, Tagespflege…
  • Einkaufserlebnis Neufahrn und Umgebung: Einzelhandel vor Ort, Nähe zur Freising, Landshut und München…
  • Ländlich/Städtisch: Wohnen am Marktplatz oder im Grünen…
  • Neufahrn feiert: Bürgerfest, Erntedankfest, Maidult, Marktplatz International, Volksfest, Christkindlmarkt, Vereins- und Pfarrfeste…
  • Neufahrn hat ein Herz für Kinder: Ganztagesklassen an Hauptschule und Gymnasium, bald auch an den Grundschulen, Hort, Mittagsbe-treuung, Kindergärten, genügend Krippenplätze, Tagesmütter….
  • Neufahrn ist jung: Jugendzentrum, Jugendarbeit in fast allen Vereinen, Halfpipe…
  • Neufahrn steht für kurze Wege und schnellen Service: Nähe zu Landratsamt mit Behörden, Amtsgericht, Klinikum, Fachärzte…

Neben der Ausarbeitung und Vermarktung der Standortvorteile sind die weiteren Aufgaben einer professionellen Wirtschaftsförderung:

  • Aufbau einer Interessentenkartei und dauerhafte Aktualisierung zur
  • Unternehmensakquisition
  • Pressearbeit
  • Internetauftritt optimieren
  • Hinweisschilder für Firmen
  • Wirtschaftsgespräche halbjährlich mit den ortsansässigen Firmen
  • BetriebsbesichtigungenUmfrage
  • Preisverleihungen für…
  • Standortprospekt (siehe oben genannte Stärken)
  • Sonderbeilagen
  • Betreuung der vorhandenen Firmen durch Newsletter, Beispiel: S-Bahn-Fahrplanänderungen, Vereinsprogramme, Veranstaltungen
  • Begleitung neuer und alter Unternehmen
  • Kontakte halten, neue Kontakte herstellen
  • Messepräsentation
  • Erstellen und Pflegen eines Freiflächen-Verzeichnisses
All das kann niemand „nebenbei“ erledigen. Deshalb braucht Neufahrn professionelle Wirtschaftsförderung.

Präsentation „Wirtschaftsförderung“ der SPD-Fraktion Neufahrn, Oktober 2011. Download der Präsentation


 

Sozialwohnungen in Neufahrn

Antrag der SPD-Fraktion zur Sanierung der gemeindlichen Sozialwohnungen in der Albert-Einstein-Straße für die Gemeinderatssitzung am 27. Juni 2011 1. Der Gemeinderat beauftragt das Bauamt mit der Überprüfung der gemeindlichen Sozialwohnungen. Festgestellt werden soll:

  • Welche Schäden liegen vor, wie ist der bauliche Zustand der Gebäude?
  • Welcher Aufwand ist notwendig für eine Gesamtsanierung?
  • Welche Sanierungsschritte sind vordringlich und wie kann ein Zeitplan für die Umsetzung dieser Schritte aussehen?
  • Kostenfeststellung der einzelnen Sanierungsschritte

Bei Vorliegen dieser Erkenntnisse entscheidet der Gemeinderat über Maßnahmen entsprechend ihrer Dringlichkeit. 2. Die Verwaltung möge prüfen, ob ein Wiedereintritt der Gemeinde Neufahrn in die Wohnungsbau-GmbH des Landkreises Freising sinnvoll ist. Die Gemeinde Neufahrn trat aus dieser GmbH in den 90er Jahren aus, da kein Grundstück für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stand, was mittlerweile der Fall ist. Möglich wäre der Wiedereintritt eventuell durch den Ankauf der Anteile anderer Gesellschafter, oder aber durch eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft. 3. Die Verwaltung möge prüfen, ob eine Zusammenarbeit der Gemeinde Neufahrn mit der Oberbayerischen Heimstätte sinnvoll ist mit dem Ziel, auf dem vorgesehenen Grundstück an der Bahn weitere Sozialwohnungen zu errichten. Zur Finanzierung: Die Gesamtschulden der Gemeinde liegen unter Einrechnung der Rücklagen bei 1 Million € bei einem Haushaltsvolumen von circa 40 Millionen. Aus dem Jahr 2010 ergab sich ein Haushaltsüberschuss von circa zwei Millionen €. Auch in 2011 ist aufgrund der Konjunkturlage ein Überschuss zu erwarten. Eine etwas höhere Verschuldung durch die beantragten Maßnahmen ist aufgrund der Ausgangslage durchaus vertretbar, da das Vorhaben seit Jahren geschoben wird und das Zinsniveau immer noch sehr niedrig ist. Außerdem können die notwendigen Sanierungen auf mehrere Jahre verteilt werden.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


 

Bürgerfragestunde im Gemeinderat

Die SPD-Fraktion beantragt, dass künftig in jeder Gemeinderatssitzung eine Bürgerfragestunde stattfinden soll, begrenzt auf 30 Minuten. Diese Bürgerfragestunde soll im Anschluss an den öffentlichen Teil der Sitzung und vor Eintritt in die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils stattfinden. Begründung: In den letzten Monaten hat das Interesse der Neufahrner Bürger an den öffentlichen Sitzungen deutlich zugenommen. Bedauert wurde allerdings häufig, dass Bürger keine Gelegenheit haben, ein Anliegen öffentlich vorzutragen, wie dies beispielsweise in Hallbergmoos der Fall ist. In einer Fragestunde wird diesem Wunsch Rechnung getragen und gleichzeitig wird der Gemeinderat über vorgetragene Anliegen informiert. Der Antrag wurde 18:6 angenommen. Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung des Gemeinderates am 19. März 2012 Die SPD-Fraktion beantragt, dass Beschlüsse, die im öffentlichen Teil der Gemeinderats-und Ausschusssitzungen gefasst werden, auf der Homepage der Gemeinde Neufahrn eingestellt werden. Begründung: Bessere Informationsmöglichkeiten für die Neufahrner Bürger.

Der Antrag wurde 24:0 angenommen.


 

Zweiter Antrag zur Marktplatzumgestaltung

Antrag der SPD- und CSU-Fraktion zum weiteren Vorgehen einer Marktplatzumgestaltung, 19. April 2010 Ziel: Durch Aufnahme in das im Jahre 2008 gestarteten Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - kurz "Zentrenprogramm" - soll ein Konzept für unseren Ortskern mit fachlicher Hilfe erarbeitet werden. Auf dieser Basis können dann geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, an deren Finanzierung sich Bund und Land mit jeweils 30 % beteiligen. Sachverhalt: Im obengenannten Förderprogramm heißt es unter anderem: „Die Stadt- und Ortsteilzentren haben herausragende Bedeutung für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden. Das Leitbild der europäischen Stadt und die kulturelle Identität der Stadtbevölkerung werden geprägt durch die Vitalität der Zentren. In vielen Kommunen ist jedoch ein Funktionsverlust der "zentralen Versorgungsbereiche" zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand. Als zentrale Versorgungsbereiche werden insbesondere Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit größerem Einzugsbereich, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen - aber auch von kleinen Gemeinden - bezeichnet. Um den Funktionsverlusten zentraler Versorgungsbereiche zu begegnen, hat der Bund im Jahr 2008 ein neues Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - kurz "Zentrenprogramm"- gestartet. Das Programm dient zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.“ Im ersten Jahr stellte der Bund Finanzhilfen von insgesamt 40 Millionen Euro für die Förderung der Innenentwicklung zur Verfügung, im Jahr 2009 waren es bereits 43 Millionen Euro, 2010 werden es 70 Millionen Euro sein. „Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Standortaufwertung und Profilierung der Zentren, wie: Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze), Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energetische Erneuerung), Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung, Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien und Standortgemeinschaften.“ Das Programm "Aktive Stadt und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche dienen. Das Anliegen des Programms besteht darin, die stadtbaukulturelle Substanz, die städtebauliche Funktionsfähigkeit, die soziale Vitalität und den kulturellen Reichtum der Innenstädte, Stadtteil- und Ortsteilzentren zu erhalten bzw. wiederzugewinnen. Dabei wird es darauf ankommen, notwendige funktionale und bauliche Anpassungen sozialorientiert, stadt- und umweltverträglich zu gestalten. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Thematik „Fördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortszentren“ durch ein Beratungsgespräch mit einem dafür zuständigen Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern, ohne großen finanziellen Aufwand (maximal in Form eines Auslagensatzes) weiterzuverfolgen.

Ergebnis: 10:12, abgelehnt


 

Antrag zur Marktplatzumgestaltung

Gemeinsamer Antrag der SPD- und CSU-Fraktion zur Marktplatzumgestaltung für die Gemeinderatssitzung am 22. Februar 2010 Ziel: Ermittlung relevanter Grundlagedaten zur Sanierung der Neufahrner Ortsmitte Sachverhalt: Die Ergebnisse einer Umfrage von Oktober 2009 und eine Versammlung betroffener Kaufleute und Gastronomen am 8. Februar 2010 im Café Seidl ergaben, dass das Konzept des Neufahrner Marktplatzes aus den 90er Jahren überdacht werden muss. Viele einzelne Anregungen wurden mittlerweile vorgebracht, die dazu beitragen sollen, die Gestaltung des Marktplatzes zu verbessern. Kleinere „kosmetische“ Reparaturen sind sicher notwendig, allerdings besteht hier auch die Gefahr, keine wirkliche Verbesserung zu erzielen. Die Schaffung hochwertiger Aufenthaltsqualität ist aber eine wichtige Voraussetzung, um den Marktplatz als lokalen Identifikationspunkt zu stärken. Hierfür bietet es sich an, Vergleiche mit anderen Gemeinden heranzuziehen, die diesen Prozess bereits durchgeführt haben. Die Fraktionen von SPD und CSU beantragen deshalb, dass die Verwaltung Kontakt mit anderen Gemeinde-/Stadtverwaltungen aufnimmt, die Konzepte gegen eine verödende Ortsmitte aufgestellt und umgesetzt haben. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse dieser Gemeinden (Städte) sollten seitens der Verwaltung zusammengestellt und allen Gemeinderäten zur Verfügung gestellt werden. Spätestens in der April-Gemeinderatssitzung sollte, auf Grundlage dieser Daten, das weitere Vorgehen beschlossen werden, wobei der Gemeinderat auch einen Besichtigungstermin festlegen sollte, bei dem bereits durchgeführte Maßnahmen, die sich in einem mit dem Neufahrner Marktplatz vergleichbaren Rahmen bewegen, in Augenschein genommen werden können. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Datensammlung, um mit einer möglichst schnellen Umsetzung die Frequenz auf dem Marktplatz zu steigern.

Ergebnis: 24:0


 

Empfang für Neubürger

Antrag der SPD-Fraktion für die Gemeinderatssitzung am 19. Juli 2010 Empfang für neue Bürger Mit der neu aufgelegten Broschüre der Gemeinde Neufahrn verfügen neu zuziehende Bürger über viele, gut aufbereitete Daten und Fakten unserer Gemeinde. Persönlicher, herzlicher und weitaus informativer ist jedoch eine Veranstaltung, bei der sich neue Bürger über Infrastrukturangebote und unser kulturelles Leben direkt informieren können. Vereine und Einrichtungen wie beispielsweise die Sozialstation, das Jugendzentrum, die Nachbarschaftshilfe, Schulen etc (keine politischen Parteien) können einen solchen Abend mit einem Stand als Präsentationsplattform nutzen, Neubürger können im Gespräch direkte Kontakte knüpfen. Beteiligte Vereine könnten bei Interesse für ein Rahmenprogramm sorgen. Im Jahr 2009 verzeichnete Neufahrn 1601 Zuzüge (2008: 1675). Geht man von circa 650 Haushalten aus, würden Einladungen als Infopost 160 € kosten, hinzu kommen Kosten für Getränke. Alternativ können beim ersten Empfang Neubürger des Jahres 2010 oder aber von 2010 und 2009 eingeladen werden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat Neufahrn beschließt die Einladung zu einem Neubürgerempfang im Herbst 2010, bei dem sich Institutionen und Vereine präsentieren können. Nach kontroverser Diskussion über Kosten, Aufwand und befürchteter mangelnder Resonanz bei Bürgern und Vereinen gab es als kleinsten gemeinsamen Nenner nur die Integrierung in das alljährlich stattfindende Bürgerfest. In der darauf folgenden Gemeinderatssitzung präsentierte die VHS Pläne für eine Infomesse in der Aula des Gymnasiums, bei der sich Vereine und Institutionen für Kinder, Jugendliche und Familien präsentieren können.

Abstimmungsergebnis: 20:0 Am 19. Februar 2011 fand die Veranstaltung „Jung und Familie sein in Neufahrn“ mit großen Erfolg in der Aula statt.


 

Bürgersteige im Samweg

Die SPD-Fraktion beantragt, die Bürgersteige in der Ortschaft daraufhin zu überprüfen, wie weit sie mit Kinderwägen, Rollstühlen oder Rollatoren genutzt werden können. Bei allen Straßenbaumaßnahmen muss in Zukunft dieser Aspekt Berücksichtigung finden. Engstellen müssen Zug um Zug beseitigt werden, oft wird auch eine entsprechende Mahnung oder Ersatzvornahme bei der Beschneidung von Hecken auf Privatgrund helfen. Für das Haushaltsjahr 2008 soll der Umbau des Samweges mit dem Ziel, diese zentrale Verbindung auch für Rollstuhlbenutzer und Kinderwägen benutzbar zu machen, in die Planung mit aufgenommen werden. BEGRÜNDUNG: Bei einem Selbstversuch im Sommer dieses Jahres mit dem Rollstuhl vom Pflegeheim an der Echinger Str. zum Marktplatz und Rathaus zu gelangen, mussten wir feststellen, dass bereits die Einfahrt in den Samweg als direkte Verbindung nicht zu bewältigen ist. Dieser Versuch wurde von Personen angeregt, die selbst mit dem Rollstuhl oder mit Kinderwägen mit diesen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten. Der Samweg ist außerdem für alle Schulkinder aus dem Süden zur Jahnschule von zentraler Bedeutung. Die Anlage eines geeigneten Bürgersteiges und einer entsprechenden Verkehrsregelung ist dringend erforderlich. Darüber hinaus muss dieser Blickwinkel bei allen Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt werden. Vorhandene Schwachstellen sind im Zuge der Sanierung von Ortsstraßen zu beseitigen. KOSTEN: Die Kosten sind in den Haushaltsplänen zu berücksichtigen.


 

 

Jusos Freising

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