Antrag zur Mobilen Sozialarbeit von SPD- und Grünen-Fraktion

Schaffung einer zweiten Stelle für Mobile Sozialarbeit

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 24. September 2012 mit der Gemeinde Eching eine Kooperation bei der Mobilen Sozialarbeit zu betreiben. Dafür solle eine gemeinsame Nutzung der für die Mobile Sozialarbeit zur Verfügung gestellten Container vereinbart werden.

Der Gemeinderat möge beschließen:

Beschluss1: Der Beschluss vom 24. September 2012 wird aufgehoben.

Begründung: Obwohl die Gespräche mit der Gemeinde Eching bezüglich einer Kooperation mittlerweile seit fast einem Jahr laufen, wurde im Echinger Gemeinderat noch immer kein Beschluss über die Kooperation gefasst. Seitens der Antragsteller bestehen außerdem mittlerweile größte Zweifel, dass diese Kooperation für beide Gemeinden zufriedenstellend verlaufen kann.

Beschluss 2: Der Gemeinderat nimmt eine zweite Stelle für Mobile Sozialarbeit in den Stellenplan auf. Die erforderlichen Mittel für eine zweite Stelle sind der Deckungsreserve für Personalkosten zu entnehmen.

Begründung: Die Stelle der Mobilen Sozialarbeit wurde ursprünglich vorrangig für die aufsuchende Jugendarbeit geschaffen. Bereits im September letzten Jahres stellte die Verwaltung fest, dass „…eine personelle Verstärkung erforderlich ist“. Die angeführten Grunde hierfür waren: Obdachlosigkeit bzw. Betreuung obdachloser Personen gestalten sich sehr schwierig. Die Klientel der Obdachlosen nimmt zu und habe sich verändert, inzwischen seien viele sozialschwachen Familien von Obdachlosigkeit bedroht. Zunehmend sind Jugendliche und junge Erwachsene betroffen, sie benötigen eine besonders aufwändige Betreuungsarbeit. Problematisch und besonders betreuungsintensiv seien außerdem oft Familien aus osteuropäischen Ländern und die Betreuung von Suchtkranken und psychisch erkrankten Menschen (siehe Erläuterung der Verwaltung zur Gemeinderatsitzung vom 24. September 2012).
Die beiden Tätigkeitsbereiche und Zielgruppen, aufsuchende Jugendsozialarbeit und Betreuung von obdachlos gewordenen Menschen unterscheiden sich sehr in der Art und Methodik der Arbeit. Zeitlich findet beides zu unterschiedlichen Zeiten statt. Während die aufsuchende Jugendarbeit nachmittags bis abends geschieht, muss die Arbeit für Obdachlose häufig am Vormittag geschehen (z.B. Gespräche mit Ämtern etc.).
Es ist außerdem zu erwarten, dass die Zahl der wegen Obdachlosigkeit zu betreuenden Personen weiter zunimmt und damit die aufsuchende Jugendarbeit immer weiter in den Hintergrund gedrängt wird. Damit wäre eine erneute Zunahme der bekannten Problematiken zu erwarten.
Sowohl die Betreuung der Obdachlosen als auch die aufsuchende Jugendarbeit sind in Neufahrn dringend zu gewährleisten. Das dafür nötige Arbeitspensum ist von einer Person nicht zu leisten. Eine zweite Stelle ist einzurichten.

Ergebnis des Beschlusses: Der Gemeinderat beschließt die Schaffung einer neuen Stelle zur Betreuung der Obdachlosen in Teilzeit, 20 Wochenstunden.
Abstimmung: 20:5

 

Jusos Freising

Spende:

Wenn Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen möchten:
Name: SPD Neufahrn
IBAN: DE98 7016 9614 0004 0026 52
Institut: Freisinger Bank