Antrag zu Tempo 30 in der Bahnhofstraße

Die SPD Fraktion im Neufahrner Gemeinderat stellt den Antrag auf Tempo 30 in der Bahnhofstraße

Neufahrn, den 2. März 2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heilmeier,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Neufahrner Gemeinderats,

Die SPD-Fraktion stellt den folgenden Antrag:
Die Verwaltung möge prüfen, ob in der gesamten Bahnhofstraße eine streckenbezogene Temporeduzierung auf Tempo 30 möglich ist.

Begründung:
Seit vielen Jahren häufen sich die Klagen vor allem von Radfahrer/innen, die sich auf der Bahnhofstraße bedrängt und als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer nicht mehr sicher fühlen. Diese Klagen kommen keinesfalls ausschließlich von älteren Verkehrsteilnehmer/innen.

In einer Verkehrserhebung, Stichtag 26. April 2018, wurden in der Zeit von 6 Uhr morgens bis
20 Uhr abends insgesamt (in beide Richtungen) 6890 Fahrzeuge gezählt. Davon 6203 PKW, 436 Lieferfahrzeuge und 251 LKW. Gleichzeitig wurden auf der Bahnhofstraße je nach Straßenabschnitt zwischen 520 und 705 Radfahrer/innen gezählt innerhalb von 24 Stunden.

Eine geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer ist die Temporeduzierung. Untersuchungen zeigen, dass
1. wegen der kürzeren Brems- und Anhaltewege bei Tempo 30 die Unfallgefahr signifikant sinkt,
2. Autofahrer in Tempo 30-Straßen wegen der besseren Wahrnehmung wesentlich häufiger ihre Geschwindigkeit verringern, wenn sie Kinder am Gehweg sehen, als bei Tempo 50,
3. die durch Tempo 30 erreichte Unfallrisikominderung am stärksten für Fußgänger, Radfahrer, Kinder und ältere Verkehrsteilnehmer ist.

Mit Tempo 30 wird die Fahrtzeit nur um wenige Sekunden länger. Auf einer Strecke von 500 Metern innerhalb einer Tempo-30-Strecke liegt der Zeitverlust bei maximal fünf bis zehn Sekunden im Vergleich zu Tempo 50.

Der VCD (Verkehrsclub Deutschland) dazu:
Sicherheitserfordernisse können vor allem auf Straßen in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf geltend gemacht werden. Werden beispielsweise in einer Straße Radverkehrsanlagen als notwendig erachtet, sind aber aufgrund des beschränkten Platzangebots (oft auch, weil Parkplätze nicht entfallen sollen) nicht oder nicht in den erforderlichen Maßen zu verwirklichen, kann – mit gleichen Argumenten – zum Schutz der Radfahrer/-innen die Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit geboten sein.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, auf der gesamten Bahnhofstraße streckenbezogenes Tempo 30 einzurichten.


Beate Frommhold-Buhl für die SPD-Fraktion

 

Jusos Freising

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