Hybridsitzungen auch in Neufahrn

Veröffentlicht am 14.03.2021 in Gemeinderat

Die Neufahrner SPD-Fraktion begrüßt die geplante Gesetzesänderung zur Einführung von Hybridsitzungen.

Die bayerische Staatsregierung beabsichtigt, mit einer Änderung des Kommunalrechts den Handlungsspielraum der Kommunen zu erweitern und eine audiovisuelle Zuschaltung der gewählten Kommunalpolitiker*innen bei Sitzungen zu erlauben. Dabei bliebe das Stimmrecht für alle Gremiumsmitglieder, ob nun physisch anwesend im Sitzungssaal oder digital zugeschaltet, erhalten. Die Kommunen haben es dann selbst in der Hand, die technischen Möglichkeiten zu schaffen, so dass sich die Mitglieder eines Gemeinderats online zuschalten lassen können.

Die Neufahrner SPD-Fraktion begrüßt eine solche längst überfällige Gesetzesänderung.
Anders als bei Ferien bzw. - Pandemieausschüssen, zu denen nur einzelne Vertreter der Fraktionen entsandt werden dürfen, können bei den geplanten Hybridsitzungen alle gewählten Ratsmitglieder teilnehmen, ob nun vor Ort im Sitzungssaal oder online zugeschaltet. Für die demokratische Entscheidungsfindung in unserer Gemeinde sind Diskussionen und der Austausch zwischen den Mandatsträger*innen im Gemeinderat zwingend notwendig.

Nicht nur in Pandemiezeiten wird damit das kommunalpolitische Amt erleichtert, auch zum Beispiel Eltern mit kleineren Kindern oder Mandatsträger*innen mit körperlichen Einschränkungen profitieren davon.
Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass diese Verbesserungen in Neufahrn umgesetzt werden, wenn das Gesetz in seiner endgültigen Fassung verabschiedet ist.

 
 

 

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