Seit 2008 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht, die Länder haben sich damit verpflichtet, die UN-Konvention umzusetzen.
Wir sehen den Neubau der Grundschule II in Neufahrn als große Chance, es Kindern mit Behinderungen zu ermöglichen, gemeinsam mit gesunden Kindern zu lernen. Dies muss allerdings bereits in einer frühen Planungsphase bedacht werden.
Einen Antrag der SPD-Fraktion zum Neubau der Grundschule II in Neufahrn zur Inklusion finden Sie hier ...