Antrag zur Nachbarschaftshilfe

Antrag der Fraktionen SPD, Freie Wähler und CSU der Gemeinde Neufahrn an den Neufahrner Gemeinderat für die Sitzung am 29. Februar 2016

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heilmeier,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,

 

mit Schreiben vom 9. Dezember 2015 teilte das Landratsamt Freising der Nachbarschaftshilfe Neufahrn mit, dass ihr Antrag auf Nutzungsänderung der Räume für Kleinkinderbetreuung („Kinderpark“) im Lohweg 25 abgelehnt wird. Die Begründung: Fehlende Rettungswege,  Zugang durch den Küchenbereich, dadurch mögliche Kontamination der Speisen. Das Landratsamt bittet um Rückmeldung wegen des weiteren Verfahrens nach dieser Ablehnung.

Im Kinderpark der Nachbarschaftshilfe werden zurzeit zwei Gruppen mit je 11 Kindern betreut, und der Kinderpark ist nicht nur ein wichtiges Standbein der Nachbarschaftshilfe, sondern auch ein wichtiger Baustein der Kleinkinderbetreuung in unserer Gemeinde.

Die Nachbarschaftshilfe hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Art der Nutzung im 1. Stock baurechtlich nie genehmigt wurde und dass dies haftungsrechtliche Konsequenzen hat.

Zur Erinnerung: Die Räume im Erdgeschoss Lohweg 25 waren ursprünglich im Jahr2006 für den Kinderpark ausgebaut worden, der Kinderpark hat diese Räume dann auch ein Jahr genutzt, bis er der Krippe weichen musste.

 

Im Juli 2013 fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss: „Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Errichtung einer Großtagespflegestelle in dem Gebäude am Lohweg 25 als qualitätssteigernde Maßnahme und zum Ausbau der Tagespflege in Neufahrn zuzustimmen“.

In diesen Räumen ist allerdings seit Jahren eine Krippe untergebracht. Die Ausführung dieses Beschlusses hängt deshalb davon ab, neue Räume für die Krippe zu finden.

Eine Zusammenführung von Kinderpark und dem angestrebten Großtagespflegestützpunkt in den Erdgeschossräumen der Krippe erscheint  aus zwei Gründen sehr sinnvoll: 1. Weil für den Kinderpark eine alternative Unterbringung gefunden werden muss (die das Landratsamt auch einfordert). 2. Weil wir so unseren Beschluss auch umsetzen können.

Hinzuzufügen ist, dass Plätze bei Tagesmüttern den Krippenplätzen gleichgestellt sind, somit eine Entlastung der Gemeinde beim Erstellen von Krippenplätzen bedeuten. Tagesmütter sind weiterhin ein unterstützenswertes Angebot für Eltern bei der Wahl einer Betreuung ihrer Kinder.

 

Die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler und der CSU beantragen deshalb, der Gemeinderat möge beschließen:

 

  • Bei der Planung des neuen Kinderhauses im Neufahrner Süden soll geprüft werden, ob ein Umzug der Krippe am Lohweg 25 ermöglicht werden kann, damit sowohl der Kinderpark der Nachbarschaftshilfe ins Erdgeschoss am Lohweg einziehen, als auch der Großtagespflegestützpunkt dort eingerichtet werden kann.

 

  • Es soll weiterhin geprüft und dargelegt werden, ob es andere Alternativen für eine genehmigungsfähige Unterbringung des Kinderparks und für einen Großtagespflegestützpunkt gibt.

 

  • Im Gespräch mit der Nachbarschaftshilfe soll überlegt werden, ob eines der beiden von der Nachbarschaftshilfe genutzten Büros dann aufgegeben wird und somit der Gemeinde wieder zum Verkauf oder zur Vermietung zu Verfügung steht.

 

  • Zusätzlich zur Förderung nach FAG gibt es ein Sonderprogramm  zur Kinderbetreuungsfinanzierung für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, bei dem die Höhe der Förderung bei 9 800 Euro je förderfähigem Betreuungsplatz liegt. Förderanträge hierfür sind bis 31. Dezember 2016 zu stellen, die Investitionen sind bis spätestens 31. Dezember 2017 abzuschließen. Es ist zu prüfen, ob wir diese Förderung zusätzlich in Anspruch nehmen können.

 

 

Die Fraktionssprecher der obengenannten Fraktionen

 

Beate Frommhold-Buhl  –  Josef Eschlwech  –  Burghard Rübenthal

 

Geprüft werden jetzt die Standorte im Süden und am Keltenweg.

 

Jusos Freising

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