Antrag zur Inklusion (Grundschule am Fürholzer Weg)

Antrag der SPD-Fraktion zur Inklusion und ihrer Berücksichtigung beim Neubau der Grundschule II

Im Dezember 2008 haben Bundestag und Bundesrat das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" ratifiziert, somit ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht.

Die Länder haben sich damit verpflichtet, die UN-Konvention umzusetzen.
Dies ist eine große Herausforderung für die bayerische Politik. Gerade auch für das Bildungssystem, für das der Freistaat alleine zuständig ist, bedeutet die UN-Behindertenrechtskonvention erheblichen Reformbedarf. Eine zügige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist notwendig, weil die Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben.

Im Ranking der Bundesländer bei der Integrationsquote von Menschen mit Behinderungen liegt Bayern im unteren Drittel. (Der Sozialverband Deutschland kritisiert, dass gerade Bayern bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erhebliche Defizite aufweist.)
Neben Schulen mit einem speziellen Inklusionsprofil sollen kooperative Lernformen und die Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler künftig umgesetzt werden (siehe unter anderem das beigefügte Konzeptpapier des Bayerischen Kultusministeriums).
Durch die Nähe zum Sonderpädagogischen Förderzentrum in Pulling bieten sich für Neufahrn zum Beispiel Kooperationsklassen an.
Der Neubau einer Grundschule ist eine große Chance. Hierfür müssen aber bereits beim Bau die Voraussetzungen geschaffen werden, damit nicht spätere Kooperationen und die Aufnahme einzelner Schülerinnen und Schüler an den räumlichen Voraussetzungen scheitern.
Es gibt bisher keinen vorgeschriebenen Katalog dieser räumlichen Voraussetzungen. Genannt wird jedoch vollständige Barrierefreiheit (mittlerweile natürlich eine Selbstverständlichkeit), wozu auch die Mobilität blinder Schulkinder gehört. Für einen erhöhten Förderbedarf müssen genügend Räume vorhanden sein (die man ja auch für Ganztagesunterricht benötigt), außerdem muss genügend Platz für Schulbegleiter und Sonderpädagogen vorhanden sein und natürlich für Rollstuhlschüler.

Die SPD-Fraktion beantragt deshalb eine Darstellung durch Architekten und/oder Schulleitungen, in welcher Weise die Grundschule II in Neufahrn der neuen Gesetzeslage und den speziellen Anforderungen der Inklusion Rechnung trägt.

Beate Frommhold-Buhl für die SPD-Fraktion
Neufahrn, den 10. November 2012

Die Fragen der SPD-Fraktion wurden in der Gemeinderatssitzung am 19. November 2012 von den Architekten beantwortet.

 

Jusos Freising

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