Antrag auf Änderung der Plakatierungsordnung

Antrag der SPD-Fraktion an den Gemeinderat: Änderung der Plakatierungsverordnung der Gemeinde Neufahrn für Wahlen

Anlässlich der Wahlen der vergangenen Monate musste leider festgestellt werden, dass es zunehmend zu einer „Überplakatierung“ auf dem Gemeindegebiet kommt. Pro Partei/Gruppierung dürfen bisher pro Wahl 40 Plakatständer aufgestellt werden. § 5: „Den politischen Parteien und Wählergruppen wird gestattet, sechs Wochen vor und eine Woche nach Wahlen, Volksbegehren und Abstimmungen höchstens 40 bewegliche
Plakatständer der Größe DIN A1 aufzustellen.“

Für die ortsansässigen Parteien/Gruppierungen macht das alleine schon 280 Plakatständer für eine Wahl aus, bei drei Wahlen wie Gemeinderat, Bürgermeister und Kreistag sogar insgesamt 840. Hinzu kommen aber je nach Wahl Plakate weitere Parteien hinzu, plakatiert wurde zum Beispiel auch von der Freisinger Mitte, Bayernpartei, Die Linke, AfD. Dies führt dazu, dass kein Baum/Pfosten in guter Lage unplakatiert bleibt, was teilweise immer wieder zu Sichtbehinderungen führt. Ebenso wichtig ist aber auch das Ortsbild, das unserer Ansicht nach mindestens sieben Wochen lang erheblich verschandelt wird.

Wir beantragen deshalb eine Änderung der Plakatierungsverordnung in Anlehnung an die der Nachbargemeinde Hallbergmoos: Dort werden den Parteien/Gruppierungen sechs Wochen vor bis eine Woche nach der Wahl Plakatierungstafeln zur Verfügung gestellt, auf denen ihnen pro Wahl je ein Feld genehmigt wird. Weiterhin heißt es dort: „Den politischen Parteien und Wählergruppen wird zusätzlich gestattet, sechs Wochen vor und eine Woche nach Wahlen, Volksbegehren und Abstimmungen höchstens vier bewegliche Wahlplakatständer DIN A 1 pro Wahl, an der eine politische Partei oder Wählergruppe beteiligt ist aufzustellen…“.

Wir beantragen: Das Aufstellen von 3 Plakatierungstafeln für Wahlen in Neufahrn. Standorte für Neufahrner Plakatierungstafeln können beispielsweise sein: Bahnhof, Gumberger-Kreuzung und Marktplatz (beim Schachbrett).
Zusätzlich soll den Parteien gestattet sein, je sechs Wochen vor und eine Woche nach Wahlen im Hauptort 5 eigene Ständer = 5 Plakate pro Wahl aufzustellen oder anzubringen (maximal DIN A 1). Für die Dörfer soll gelten: Je ein Plakatständer/Plakat der Parteien pro Wahl (maximal DIN A 1).
Diese eigenen Plakatständer im Hauptort und in den Dörfern müssen während des Plakatierungszeitraums vor Wahlen auch für Veranstaltungen verwendet werden. Entsprechend diesen Vorgaben soll die Plakatierungsverordnung der Gemeinde geändert werden.

 

Beate Frommhold-Buhl
Sprecherin der SPD-Fraktion
Neufahrn, den 12. Juni 2014

 

Jusos Freising

Spende:

Wenn Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen möchten:
Name: SPD Neufahrn
IBAN: DE98 7016 9614 0004 0026 52
Institut: Freisinger Bank