Neue Ortsmitte

Zweiter Antrag zur Marktplatz­umgestaltung

Antrag der SPD- und CSU-Fraktion zum weiteren Vorgehen einer Marktplatzumgestaltung, 19. April 2010

Ziel:
Durch Aufnahme in das im Jahre 2008 gestarteten Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - kurz "Zentrenprogramm" - soll ein Konzept für unseren Ortskern mit fachlicher Hilfe erarbeitet werden. Auf dieser Basis können dann geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, an deren Finanzierung sich Bund und Land mit jeweils 30 % beteiligen.

Sachverhalt:
Im obengenannten Förderprogramm heißt es unter anderem:

„Die Stadt- und Ortsteilzentren haben herausragende Bedeutung für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden. Das Leitbild der europäischen Stadt und die kulturelle Identität der Stadtbevölkerung werden geprägt durch die Vitalität der Zentren. In vielen Kommunen ist jedoch ein Funktionsverlust der "zentralen Versorgungsbereiche" zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand. Als zentrale Versorgungsbereiche werden insbesondere Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit größerem Einzugsbereich, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen - aber auch von kleinen Gemeinden - bezeichnet. Um den Funktionsverlusten zentraler Versorgungsbereiche zu begegnen, hat der Bund im Jahr 2008 ein neues Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - kurz "Zentrenprogramm"- gestartet. Das Programm dient zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.“

Im ersten Jahr stellte der Bund Finanzhilfen von insgesamt 40 Millionen Euro für die Förderung der Innenentwicklung zur Verfügung, im Jahr 2009 waren es bereits 43 Millionen Euro, 2010 werden es 70 Millionen Euro sein.

„Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Standortaufwertung und Profilierung der Zentren, wie: Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze), Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energetische Erneuerung), Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung, Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien und Standortgemeinschaften.“

Das Programm "Aktive Stadt und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche dienen. Das Anliegen des Programms besteht darin, die stadtbaukulturelle Substanz, die städtebauliche Funktionsfähigkeit, die soziale Vitalität und den kulturellen Reichtum der Innenstädte, Stadtteil- und Ortsteilzentren zu erhalten bzw. wiederzugewinnen. Dabei wird es darauf ankommen, notwendige funktionale und bauliche Anpassungen sozialorientiert, stadt- und umweltverträglich zu gestalten.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Thematik „Fördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortszentren“ durch ein Beratungsgespräch mit einem dafür zuständigen Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern, ohne großen finanziellen Aufwand (maximal in Form eines Auslagensatzes) weiterzuverfolgen.

Ergebnis: 10:12, abgelehnt

 

Jusos Freising

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